Das Zusammenleben von Mensch und Natur harmoniert, wenn sich der Schutz der Erde und der Nutzen durch den Menschen sinnvoll und schadenfrei ergänzen. In Deutschland geschieht dies in den deutschen Naturparks als ‚Schutz durch Nutzung’. Die derzeit 105 Naturparks haben Land, das dauerhaft umweltgerecht genutzt werden soll. Sie haben auch eine Landschaft, die der Erholung und einem nachhaltigen Tourismus dient. Dies geschieht auf einer Fläche, die 27 Prozent der Staatsfläche zwischen den Küsten im Norden und dem Alpenvorland im Süden, von Sachsen im Osten bis zum Saarland im Westen beansprucht.
Wertschätzung für Landschafts- und Naturschutzgebiete
Die deutschen Naturparks mit überwiegend Landschafts- und Naturschutzgebieten sind Teil der nationalen Naturlandschaften und gehören damit zu den Schatzkammern der Erde. Sie weisen sich durch biologische Vielfalt, seltene Tier-, und Pflanzenarten sowie Biotope aus. Natur- und umweltbewusste Menschen nutzen sie zwar als Erlebnis- und Erholungsräume. Sie begegnen jedoch der Natur und Landschaft dieser Parks mit Wertschätzung und unterstützen einen nachhaltigen Tourismus. Für die Bevölkerung, die in diesen Lebensräumen lebt und arbeitet, ist es wesentlich, diese Kulturlandschaften mitsamt ihrer Natur zu achten und schützen.
Seltene Arten
Die Naturparks sind Heimat seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie zeigen außerdem Landschaften, die an Teichen, Seen oder am Meer liegen, und sie haben ausgedehnte Waldgebiete. In diesen geschützten Lebensräumen können sich Wildtiere besonders gut entwickeln. So beheimatet beispielsweise der Naturpark Südschwarzwald in Baden-Württemberg äußerst seltene Tierarten wie den Auerhahn, die Badische Quellschnecke oder den Badischen Riesenregenwurm. Auch haben sich in diesem Gebiet bereits als hier ausgestorben geltende Tiere, wie die Wildkatze oder der Uhu, wieder angesiedelt. Auch das Echte Johanniskraut, eine mehrjährige krautige alte Heilpflanze, findet sich in dieser Gegend. Dort wächst auch ein seltener Pilz, das Judasohr, der selbst auf einer Höhe von über 800 Metern über dem Meeresspiegel, gedeiht. In der Naturregion sprießen auch die echten wilden Schneeglöckchen, die als besonders schützenswert gelten.
Naturpark nach Gesetz
Im selben Ausmaß, wie sich das Zusammenleben von Natur und Mensch auf einer achtungsvollen Grundlage vollzieht, unterliegt es dem Bundesrecht, dieses Zusammenleben zu regeln. In diesem Fall geht es um Paragraf 27 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege, kurz Bundesnaturschutzgesetz oder BNatSchG genannt. So ist in diesem Paragrafen festgelegt, wie die Naturparks zu verstehen sind und was sie aufweisen müssen, um tatsächlich die Bezeichnung Naturpark zu erhalten. Gleichzeitig ist geregelt, dass die einzelnen Bundesländer von ihrem jeweiligen Naturschutzrecht Gebrauch machen, um die Ausweisung, Feststellung oder Anerkennung als Naturpark festzulegen. Hier gilt also nicht Bundes-, sondern Länderrecht.
Die Bemühungen, durch ein bundesweites Programm Naturparks auf damals westdeutschem Boden einzurichten, reichen bis ins Jahr 1956 und in die einstige Bundeshauptstadt Bonn zurück. Zu jener Zeit war während der Erstellung eines solchen Konzepts noch von 25 Naturparks und fünf Prozent der Staatsfläche die Rede, die auf diese Art zu schützen waren. Zum 50. Jahrestag der Idee Naturpark wurde 2006 zum Jahr der Naturparks ernannt. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler war Schirmherr. Seit den Anfängen Mitte der 1950er-Jahre hat sich die Zahl der Naturparks in Ost- und Westdeutschland ebenso wie der Anteil der Staatsfläche vervielfacht.